Der Fachbereich Bildung ist einer der größten Fachbereiche der Stadtverwaltung und sucht Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Unterstützung der Kriseninterventionsgruppe. Die Aufgaben des Fachbereichs Bildung untergliedern sich in zwei Arbeitsgebiete: Die Kinder- und Jugendhilfe als Teil des Fachbereichs ist vorrangig für alle Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) als öffentlicher Träger der Jugendhilfe der Stadt Halle (Saale) zuständig.
Ihre Aufgaben
- Sie übernehmen die emotionale, materielle und pädagogische Betreuung sowie Versorgung von in Obhut genommenen Kindern und führen alle dazugehörigen Aufgaben in aktiver Wechselschichtarbeit aus
- Sie gestalten den Umgang mit den Eltern oder anderen Bezugspersonen bei Besuchen ihrer Kinder in der Kriseninterventionsgruppe
- Sie wirken in internen Fallberatungen mit
- Sie dokumentieren in den Fallakten und erstellen Beobachtungs- und Entwicklungsberichte
- Sie führen die Neuaufnahme von Kindern in das Kinderschutzzentrum sowie das damit verbundene Krisengespräch außerhalb der Dienstzeit der Sozialarbeiter (m/w/d) durch
- Sie übernehmen hauswirtschaftliche Tätigkeiten (z. B. Reinigung von Räumen und der Wäsche sowie Zubereitung der Mahlzeiten) außerhalb der Dienstzeit der Hauswirtschafter (m/w/d)
- Sie nehmen die genannten Tätigkeiten im Rahmen der Wechselschichtarbeit (drei Schichten nach Dienstplan) sowie in einer nicht barrierefreien Umgebung wahr (z. B. Treppensteigen, sicheres Heben und Tragen von Säuglingen und Kleinkindern sowie von Gegenständen mit einem Gewicht von ungefähr 10 Kilogramm)
Ihr Profil
- eine abgeschlossene Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher oder staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger (m/w/d)
- Rechtskenntnisse im SGB VIII (insbesondere im § 42 SGB VIII)
- Erfahrung im Umgang mit Konfliktsituationen
- freundlicher Umgang sowie respektvolles, bestimmtes und sachkompetentes Auftreten gegenüber den Kindern und deren Bezugspersonen
- Fähigkeit zum selbstständigen erzieherischen Handeln in einer Wohngruppe
- Team- und Kooperationsfähigkeit
- hohe Belastbarkeit, Flexibilität, Konfliktfähigkeit und Durchsetzungsvermögen
- eine Bescheinigung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)
- ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30a BZRG (ohne Eintragungen)
- eine Bescheinigung gemäß § 20 Abs. 8 bis 11 Infektionsschutzgesetz (z. B. Impfung gegen Masern)
Wir bieten
- eine nach § 14 Abs. 1 TzBfG befristete Beschäftigung für die Dauer der Abwesenheit der stelleninhabenden Person in Vollzeit mit 39 Wochenstunden in der Entgeltgruppe S 8b TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst (ab 3.578,87 € bis 5.190,90 € brutto). Bei Vorlage der organisatorischen Voraussetzungen wird eine Verlängerung bzw. dauerhafte Aufgabenübertragung perspektivisch angestrebt
- Zahlung einer Heimzulage und Wechselschichtzulage sowie von Zeitzuschlägen für die Tätigkeit in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen
- Möglichkeit der Zahlung einer SuE-Zulage und im begründeten Einzelfall einer Arbeitsmarktzulage
- eine wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden
- 26 Tage Erholungsurlaub, zwei Regenerationstage, bis zu 6 Tage Zusatzurlaub nach § 27 Abs. 1a) TVöD sowie die Möglichkeit von bis zu zwei Umwandlungstagen pro Kalenderjahr
- umfangreiche Zusatzleistungen, u. a. jährliche Sonderzahlung und Leistungsentgelt, betriebliche Altersvorsorge
- attraktive individuelle Qualifizierungsangebote
- gesundheitsfördernde und -erhaltende Maßnahmen
- eine umfassende Einarbeitung
Hinweise zur Bewerbung
Bewerbung über das offizielle Stellenportal der Stadt Halle (Saale).
Quelle: Offizielle Ausschreibung
Vorteile
- eine nach § 14 Abs. 1 TzBfG befristete Beschäftigung für die Dauer der Abwesenheit der stelleninhabenden Person in Vollzeit mit 39 Wochenstunden in der Entgeltgruppe S 8b TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst (ab 3.578,87 € bis 5.190,90 € brutto). Bei Vorlage der organisatorischen Voraussetzungen wird eine Verlängerung bzw. dauerhafte Aufgabenübertragung perspektivisch angestrebt
- Zahlung einer Heimzulage und Wechselschichtzulage sowie von Zeitzuschlägen für die Tätigkeit in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen
- Möglichkeit der Zahlung einer SuE-Zulage und im begründeten Einzelfall einer Arbeitsmarktzulage
- eine wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden
- 26 Tage Erholungsurlaub, zwei Regenerationstage, bis zu 6 Tage Zusatzurlaub nach § 27 Abs. 1a) TVöD sowie die Möglichkeit von bis zu zwei Umwandlungstagen pro Kalenderjahr
- umfangreiche Zusatzleistungen, u. a. jährliche Sonderzahlung und Leistungsentgelt, betriebliche Altersvorsorge
- attraktive individuelle Qualifizierungsangebote
- gesundheitsfördernde und -erhaltende Maßnahmen
- eine umfassende Einarbeitung