selbstständig rechtlicher Betreuer (m/w/d)

Stadt Halle (Saale)

Ort
Halle (Saale)
Beschäftigungsart
Vollzeit
Veröffentlicht am
Jetzt bewerben

Interessenbekundungsverfahren Im Rahmen der gesetzlichen Aufgabe gemäß § 6 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) besteht für die Stadt Halle (Saale) aktuell ein Bedarf an

Ihre Aufgaben

  • Vertretung der rechtlichen Interessen von volljährigen Betreuten, welche auf Grund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbstständig besorgen können - § 1814 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Unterstützung und rechtliche Vertretung des Betreuten ausschließlich in dessen rechtlichen Angelegenheiten bzw. in den durch das Betreuungsgericht Halle (Saale) bestellten Aufgabenbereichen, welche der Betreute aufgrund der maßgeblichen Krankheit oder Behinderung nicht selbstständig regeln kann - § 1821 BGB
  • Wahrung des Wohles bzw. der Wünsche der zu betreuenden Personen
  • Erstellung des jährlichen Berichtes über die persönlichen Verhältnisse des Betreuten (§ 1863 BGB) sowie der jährlichen Rechnungslegung (§ 1865 BGB)

Ihr Profil

  • Selbst- und Eigenständigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein und Einfühlungsvermögen auch in Krisensituationen
  • Entscheidungsfähigkeit und Durchsetzungsvermögen
  • Widerstandsfähigkeit gegen Stress, Belastungen, persönliche Stabilität und Durchhaltevermögen
  • Kommunikationsfähigkeit bzw. -geschick mit Menschen in schwierigen Lebenslagen bzw. mit verschiedenen Krankheiten sowie Behinderungen
  • Bereitschaft zu Fort- und Weiterbildung - § 29 BtOG
  • Sachkundenachweis nach § 23 Abs. 3 und 5 BtOG i. V. m. §§ 3 ff. Betreuungsregistrierungsverordnung (BtRegV) oder
  • Befähigung zum Richteramt (§ 7 Abs. 6 BtregV) oder
  • Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit (§ 7 Abs. 6 BtregV)

Wir bieten

  • Die Vergütung erfolgt in pauschalierter Form je nach Fallkonstellation und ist im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) geregelt und vom zuständigen Betreuungsgericht der Stadt Halle (Saale) auf Antrag ausgezahlt. Die Höhe kann dem § 8 Abs. 1 VBVG inkl. des Anhangs zu dieser Vorschrift entsprechend entnommen werden.
  • Bitte wenden Sie sich bei Fragen vorab an Herrn Steven Merz, Teamleiter der Betreuungsbehörde, unter der Telefonnummer 0345 772 66 47 oder senden Sie Ihre schriftliche Interessenbekundung zusammen mit einem aussagekräftigen Motivationsschreiben, Lebenslauf sowie allen sonstigen Nachweisen an die
  • Betreuungsbehörde der Stadt Halle (Saale)
  • Stendaler Straße 7
  • 06132 Halle (Saale)
  • oder an betreuungsbehoerde@halle.de .
  • Mit der Übersendung der Interessenbekundung stimmen Sie der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Interessenbekundungsverfahren zu. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem datenschutzrechtlichen Informationsblatt auf unserer Homepage.
  • Vorstellungskosten können von der Stadt Halle (Saale) leider nicht erstattet werden.
  • Stadt Halle (Saale)
  • Der Oberbürgermeister

Hinweise zur Bewerbung

Bewerbung über das offizielle Stellenportal der Stadt Halle (Saale).

Quelle: Offizielle Ausschreibung

Vorteile

  • Die Vergütung erfolgt in pauschalierter Form je nach Fallkonstellation und ist im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) geregelt und vom zuständigen Betreuungsgericht der Stadt Halle (Saale) auf Antrag ausgezahlt. Die Höhe kann dem § 8 Abs. 1 VBVG inkl. des Anhangs zu dieser Vorschrift entsprechend entnommen werden.
  • Bitte wenden Sie sich bei Fragen vorab an Herrn Steven Merz, Teamleiter der Betreuungsbehörde, unter der Telefonnummer 0345 772 66 47 oder senden Sie Ihre schriftliche Interessenbekundung zusammen mit einem aussagekräftigen Motivationsschreiben, Lebenslauf sowie allen sonstigen Nachweisen an die
  • Betreuungsbehörde der Stadt Halle (Saale)
  • Stendaler Straße 7
  • 06132 Halle (Saale)
  • oder an betreuungsbehoerde@halle.de .
  • Mit der Übersendung der Interessenbekundung stimmen Sie der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Interessenbekundungsverfahren zu. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem datenschutzrechtlichen Informationsblatt auf unserer Homepage.
  • Vorstellungskosten können von der Stadt Halle (Saale) leider nicht erstattet werden.
  • Stadt Halle (Saale)
  • Der Oberbürgermeister

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